Informationen zur Ausstellung eines tschechischen Reisepasses | Botschaft der Tschechischen Republik in Wien

Informationen zur Ausstellung eines tschechischen Reisepasses

04.02.2016 / 15:30 | Aktualizováno: 04.02.2016 / 15:26

Es wird dringend empfohlen, den Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses rechtzeitig, noch  vor Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Passes, zu stellen.
 

In diesem Fall muss der Passbewerber  zuerst den Antrag auf Bescheinigung der tschechischen Staatsbürgerschaft stellen. Nach Erhalt des Nachweises kann der Antrag auf Ausstellung eines neuen Passes gestellt werden.

I n f o r m a t i o n e n

zur Ausstellung eines Reisepasses der Tschechischen Republik

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann in der Tschechischen Republik bei der zuständigen kommunalen Behörde des letzten Wohnsitzes in der Tschechischen Republik oder bei der nach Wohnsitz  örtlich zuständigen Auslandsvertretung der Tschechischen Republik gestellt werden. Für Personen, die nie einen Wohnsitz in der Tschechischen Republik hatten, wird der Reisepass vom Magistrat der Stadt Brno ausgestellt. 

Gesetzlich ist für die Ausstellung des Reisepasses eine Frist von 30 Tagen nach Antragstellung festgelegt. Werden die Anträge bei ausländischen Vertretungen der Tschechischen Republik gestellt, verlängert sich die Frist um weitere 120 Tage.

Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt 10 Jahre vom Ausstellungsdatum,  Pässe für Minderjährige bis 15 Jahren sind für 5 Jahre gültig.

Reisepass mit biometrischen Angaben

enthält vorgeschriebene, maschinell lesbare personenbezogene Daten des Passinhabers.

Erforderliche Unterlagen:

a)      Identitätsausweis - gültiger Reisepass der Tschechischen Republik./gültiger Personalausweis

b)      Nachweis über Vornamen und Namen (Geburtsurkunde, Eheurkunde)

c)      Nachweis der Staatsangehörigkeit der Tschechischen Republik:

  • gültiger Reisepass oder
  • gültiger Personalausweis oder

Bescheinigung über die tschechische Staatsangehörigkeit, nicht älter als 1 Jahr oder Ehefähigkeitszeugnis, nicht älter als 6 Monate, wenn darin die Staatsangehörigkeit angegeben ist  oder

Urkunde über den Erwerb der tschechischen Staatsbürgerschaft, nicht älter als 6 Monate.

Besitzt  der Antragsteller  keines der genannten  Dokumente, so kann  er gleichzeitig um  Feststellung der tschechischen Staatsangehörigkeit und um Ausstellung der Urkunde über die Staatsangehörigkeit der Tschechischen Republik ersuchen.

d)      Nachweis über die Personenkennzahl (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Zeugnis über die Erteilung der Personenkennzahl)

e)      1 biometrisches Lichtbild neuester Zeit im Format 50 mm x 70 mm

f)       Nachweis über Änderung ( z.B. tschechische Eheurkunde), wenn Datenänderung der Grund für die Ausstellung des  Reisepasses ist.

Hinweis:  Bei  Namensänderung bei Eheschließung  endet die Gültigkeitsdauer des Reisepasses  3  Monate danach.

Die Ausstellung des Reisepasses ist  gebührenpflichtig:

Reisepass mit biometrischen Angaben:

  • für Minderjährige bis 15 Jahre   -   400 CZK
  • für Personen älter als 15 Jahre   - 1200 CZK

Die Gebühr wird in bar,  in EUR (nach aktuellem Wechselkurs der Tschechischen Nationalbank) entrichtet.

Weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.mzv.cz/vienna/cz/viza_a_konzularni_informace/konzularni_informace_pro_obcany_cr/cestovni_pasy_vystavovani_zmeny.html

 



Zdroj datwww.mzv.cz
Originálmzv.cz/vienna/de/visa_und_konsularauskunft/weitere_informationen/information_fur.html
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